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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Vitalic GmbH

Präambel

Vitalic GmbH hat den Sitz an der Weltpoststrasse 5, 3015 Bern, Schweiz. Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich Social Media Recruiting sowie allgemeinem Social Media Marketing an, insbesondere für Unternehmen, die qualifizierte Mitarbeitende gewinnen oder ihre Markenpräsenz über Plattformen wie Facebook und Instagram stärken möchten.

§1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Vitalic GmbH (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") im Zusammenhang mit der Beauftragung von Social Media Marketing und Recruiting-Dienstleistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen

Allfällige AGB des Kunden gelten nur, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§2 Leistungen der Agentur

2.1 Leistungsumfang

Die Agentur ist verpflichtet, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen.

2.2 Drittanbieter & Freelancer

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der gesamten Auftragsabwicklung, Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, wobei die rechtlichen Beziehungen – und somit die Pflichten und Rechte – zwischen dem Dienstleister sowie dem Kunden unberührt bleiben. Die Agentur nimmt die Leistungen von Drittanbietern auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung vor.

2.3 Referenzen

Die Agentur ist berechtigt, erstellte Arbeiten in anonymisierter Form für Marketingzwecke (z. B. Webseite, Social Media, Pitch-Präsentationen) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Bereitstellung von Inhalten

Der Kunde stellt der Agentur alle notwendigen Informationen, Bilder, Logos und Inhalte rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die gelieferten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

3.2 Verletzung von Rechten Dritter

Wird ein Verstoss gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen nach Auftragserteilung bekannt, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung fristlos zu beenden. Der volle Betrag des Angebots bleibt geschuldet.

§4 Eigentums- und Nutzungsrechte

4.1 Eigentum

Nach vollständiger Bezahlung gehen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalten (insbesondere Videos, Grafiken, Texte und sonstige Materialien) auf den Kunden über.

4.2 Nutzungsrechte der Agentur

Ungeachtet der Eigentumsübertragung gemäss §4.1 erhält die Agentur ein uneingeschränktes, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht an sämtlichen im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Materialien. Dieses Recht umfasst insbesondere die Nutzung für Referenzzwecke, Marketingmassnahmen, Präsentationen, Social Media und die Darstellung auf der Webseite der Agentur. Das Nutzungsrecht kann vom Kunden nicht widerrufen oder eingeschränkt werden.

§5 Vertragsabschluss und Dauer

5.1 Zustandekommen

Eine Offerte des Dienstleisters ist 14 Tage lang gültig, sofern sie nicht eine andere Annahmefrist enthält. Die Offerte enthält die offerierten Leistungen, den Offertenbetrag sowie Zusatzoptionen. Ohne Einwilligung des Dienstleisters darf Dritten keine Einsicht in die Offertenunterlagen gewährt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche, mündliche oder konkludente Annahme der Offerte des Dienstleisters durch den Kunden. Erfolgt die Annahme schriftlich, kann die unterschriebene Offerte postalisch oder per E-Mail als PDF-Datei an den Dienstleister zugestellt werden.

5.2 Vertragslaufzeit und Kündigung

Es bestehen keine festen Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen. Projektbezogene Laufzeiten werden im Angebot festgelegt. Eine vorzeitige Beendigung des Projekts entbindet nicht von der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen.

5.3 Auftragsbestätigung und Leistungsbeginn

Der Anbieter ist berechtigt, nach einer mündlichen, telefonischen oder elektronischen Zusage des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zuzustellen, welche den vereinbarten Leistungsumfang zusammenfasst.

Erhebt der Kunde gegen die Auftragsbestätigung nicht innert 5 Kalendertagen nach Zustellung schriftlich Einwände, gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt.

Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, mit der Leistungserbringung sowie mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Der Leistungsbeginn gilt als vom Kunden genehmigt.

§6 Vergütung und Zahlung

6.1 Vergütung

Die im Angebot aufgeführten Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In Ausnahmefällen kann eine Teilzahlung oder ein Erfolgszuschlag (z. B. bei tatsächlicher Einstellung) vereinbart werden.

6.2 Fälligkeit

Rechnungen sind sofort nach Ausstellung, rein netto, zahlbar.

6.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Mahnungen zu verschicken und rechtliche Schritte (inkl. Betreibung) einzuleiten. Verzugszinsen können geltend gemacht werden.

§7 Haftung

7.1 Haftung

Die Agentur haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn oder Reputationsschäden) wird die Haftung des Dienstleisters – unabhängig vom Rechtsgrund – ausdrücklich ausgeschlossen.

§8 Datenschutz

8.1 Bewerberdaten

Im Rahmen des Bewerbungsfunnels werden personenbezogene Daten von Bewerbenden erfasst, gespeichert und zur Vorqualifizierung sowie zur Weitergabe an den Kunden genutzt.

8.2 Datenverarbeitung

Die Agentur verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss DSG (Schweiz) sowie – soweit anwendbar – der DSGVO einzuhalten. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, Bewerberdaten rechtskonform zu verarbeiten.

§9 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen von der anderen Partei offen gelegten oder zugekommenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei erkennbar sind, zeitlich unbefristet geheim zu halten. Sie mit derselben Sorgfalt zu behandeln wie ihre eigenen Geschäftsgeheimnisse. Sie Dritten nicht offenzulegen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht in Bezug auf Informationen, die einer Partei nachweislich bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen des Vertrages bekannt waren, bei Vertragsabschluss allgemein bekannt waren oder ohne Verstoss gegen den Vertrag allgemein bekannt werden.

Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht auf sämtliche von ihnen bei der Durchführung des Vertrags hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer zu anwenden.

§10 Vertragsübertragung und Rechtsnachfolge

10.1 Übergang auf Rechtsnachfolgerin

Sämtliche zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge, Vereinbarungen und laufenden Geschäftsbeziehungen gehen im Falle einer Fusion, Umstrukturierung, Vermögensübertragung, Umwandlung oder Übernahme des Anbieters automatisch auf die jeweilige Rechtsnachfolgerin über.

10.2 Eintritt in Rechte und Pflichten

Die Rechtsnachfolgerin tritt vollständig in sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ein. Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

10.3 Kein Kündigungsrecht

Dem Kunden entsteht daraus kein Kündigungsrecht, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen unverändert erbracht werden.

§11 Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

11.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft und undurchführbar erweisen sollten.

11.4 Schriftform

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit genauso wie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst der Textform.

11.5 Änderungen

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugestellt. Widerspricht der Kunde nicht vor dem Inkrafttreten der AGB, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Vitalic GmbH

Weltpoststrasse 5

3015 Bern

Schweiz

Stand: 28. Januar 2026